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Beitragsordnung
| Beitragsordnung | ||||||||||
| 1. | Mitglied kann jede Person werden, sofern sie bereit ist, dem Zwecke des | |||||||||
| Vereins zu dienen und die Grundsätze des Vereins anzuerkennen. | ||||||||||
| 2. | Eine Person erwirbt die Mitgliedschaft durch Abgabe einer schriftlichen | |||||||||
| Aufnahme-Erklärung. | ||||||||||
| Die Aufnahme-Erklärung gilt immer rückwirkend zum 1. eines Monats. | ||||||||||
| 3. | Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr. | |||||||||
| 4. | Der Verein erhebt von jedem Mitglied einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe | |||||||||
| dieser Beitragsordnung. | ||||||||||
| 5. | Der Beitrag wird im Lastschriftverfahren entrichtet. | |||||||||
| 6. | Es gelten z.Z. folgende Beitragssätze: | |||||||||
| Aufnahmegebühr | einmalig | 15,00 Euro | ||||||||
| Bis 18 Jahre | 108,00 Euro | |||||||||
| ab vollendetem 18. Jahr | 144,00 Euro | |||||||||
| Familien | 312,00 Euro | |||||||||
| Passiv | 54,00 Euro | |||||||||
| Zusatzbeiträge: | ||||||||||
| Volleyball | monatlich | 3,50 € | ||||||||
| Wassergymnastik | monatlich | 4,00 € | ||||||||
| Krav Maga | monatlich | 9,00 € | ||||||||
| 7. | Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der entsprechende | |||||||||
| Erwachsenenbeitrag erhoben. | ||||||||||
| 8. | Auf schriftlichen Antrag an den Vereinsvorstand werden Schülern, | |||||||||
| Auszubildenden und Studenten Nachlässe gewährt. | ||||||||||
| Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu erstellen. | ||||||||||
| Ermäßigungen sind schriftlich, spätestens einen Monat vor Fälligkeit | ||||||||||
| der Beiträge einzureichen. | ||||||||||
| 9. | Es können Zusatzbeiträge für besondere Angebote erhoben werden. | |||||||||
| 10. | Härtefälle werden auf schriftlichen Antrag besonders entschieden. | |||||||||
| 11. | Bei der Gruppe "Mutter-und-Kind-Turnen" besteht Beitragspflicht für | |||||||||
| Mutter/Vater/oder Aufsichtsperson und Kind/er. | ||||||||||
| Für Mutter/Vater/Aufsichtsperson wird der Passiv-Beitrag erhoben. | ||||||||||
| 12. | Sportinteressierte, die eine Mitgliedschaft erwägen, sich aber erst vom | |||||||||
| Sportangebot überzeugen wollen, können dreimal an den jeweiligen | ||||||||||
| Übungsstunden teilnehmen. | ||||||||||
| 13. | Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod sowie durch | |||||||||
| Auflösung des Vereins. | ||||||||||
| 14. | Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung | |||||||||
| einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 31.12. eines jeden Jahres zulässig. | ||||||||||
| Verpflichtungen gegenüber dem Verein bleiben durch das Erlöschen | ||||||||||
| der Mitgliedschaft unberührt. | ||||||||||
| Datum der Austrittserklärung ist der Eingang beim Vorstand. | ||||||||||
Ansprechpartner/in
| Ute Golinski | |
| GeschäftsstelleTelefon: 04202 71441 E-Mail: info@turnverein-baden.de | |





